Attraktiver Unternehmensstandort - «Flat-rate» für die Ertragsbesteuerung von Unternehmen
Das neue Steuergesetz des Fürstentums Liechtenstein, das am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, setzt die Tradition der attraktiven Besteuerung von tätigen Unternehmen fort. In Liechtenstein steuerpflichtige juristische Personen, die wirtschaftlich tätig sind, unterliegen nur noch der allgemeinen Ertragssteuer mit einem Steuersatz von 12,5% des Reinertrags. Parallel zur Einführung der attraktiven Unternehmensbesteuerung hat die Regierung eine Offensive zur Ansiedlung wertschöpfungsintensiver Unternehmen gestartet.
Mit der Reform des Steuerrechts hat Liechtenstein 2011 das Ziel verwirklicht, eine Modernisierung des Steuergesetzes aus 1961 vorzunehmen und gleichzeitig eine europarechtlich kompatible Besteuerung von Unternehmen einzuführen. Juristische Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, unterliegen der allgemeinen Ertragssteuer mit einem einheitlichen Steuersatz von 12,5% des Reingewinns. Auf die Erhebung der früheren Kapitalsteuer wurde im Zuge der Steuergesetzrevision verzichtet. Die besondere Gesellschaftssteuer für Holding- und Sitzgesellschaften wurde abgeschafft. Um Liechtenstein als Standort für Vermögensverwaltungen zu erhalten, können sich juristische Personen neu als Privatvermögensstrukturen (PVS) qualifizieren und unterliegen einem speziellen Steuerregime, das sie nach der Höhe des Stammkapitals besteuert oder mit einer Mindeststeuer von 1200 Franken pro Jahr belegt. Die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) hat die Bestimmungen über Privatvermögensstrukturen im neuen Steuergesetz als EWR-konform qualifiziert und damit auf europäischer Ebene bestätigt. Die ESA-Entscheidung trägt wesentlich zur Rechtssicherheit für künftige Privatvermögensstrukturen bei. Liechtenstein als ein international ausgerichteter Wirtschaftsstandort und Finanzplatz verfügt mit dem neuen Steuergesetz über ein international wettbewerbsfähiges Steuersystem für gewerblich tätige Unternehmen wie für Holdinggesellschaften.
Attraktive Besteuerung von tätigen Unternehmen
Liechtenstein setzte sich mit der Steuerreform das Ziel, das Steuergesetz nach den modernen Erkenntnissen der internationalen Steuerwissenschaft an die veränderten wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Inland und im Ausland auszurichten. Mit der Einführung eines einheitlichen Ertragssteuersatzes von 12,5% verfügt das Fürstentum über eine international wettbewerbsfähige Besteuerung von Unternehmen, die zur Standortattraktivität für bestehende Unternehmen sowie zur Ansiedlung neuer Unternehmen beiträgt. Diese Flat-Rate wird kombiniert mit einer umfassenden Freistellung von Beteiligungserträgen und Beteiligungsgewinnen. Mit dem Eigenkapital-Zinsabzug von 4% wurde die bestehende Ungleichbehandlung von Fremd- und Eigenkapital beseitigt. Für konzernverbundene Unternehmen gilt eine liberale Gruppenbesteuerung, die es erlaubt, die Verluste innerhalb eines nationalen oder internationalen Konzerns in derselben Periode auszugleichen.
Unternehmensstandort mit hervorragenden Standortbedingungen
Mit dem Zukunftsprojekt «Futuro» startete Liechtenstein eine breite Offensive für den Aufbau eines Unternehmensstandortes, der nicht nur dem Finanzdienstleistungsplatz und der Industrie, sondern auch den Klein- und Mittelunternehmen hervorragende Standortbedingungen bietet. Nach dieser Futuro-Vision zeichnet sich Liechtensteins Industrie auch in Zukunft durch eine breite Diversifizierung und eine internationale Spitzenposition in Produktivität und Innovationskraft aus. Für die anspruchsvollsten und ertragsreichsten Glieder der Wertschöpfungskette soll der Industriestandort Liechtenstein besonders attraktiv ausgestaltet werden. Die liechtensteinischen KMU sehen sich aufgrund ihrer innovativen und qualitativ hoch stehenden Produkten und Dienstleistungen als leistungsfähige Partner für Industrie, Finanzplatz, die öffentliche Hand und private Kunden. Das attraktive Fiskalklima steht bei den Vorstellungen des künftigen Unternehmensstandortes im Mittelpunkt, wird aber begleitet von anderen Massnahmen für ein optimales unternehmerfreundliches Klima: Dazu gehören eine konsequent liberale Wirtschaftspolitik und eine möglichst geringe Regulierungsdichte.
Wirtschaftsstandort im Fokus der politischen «Agenda 2020»
Auch die «Agenda 2020», die Strategieplanung der Regierung für die längerfristige Entwicklung Liechtensteins, enthält als Ziel die Stärkung des Wirtschaftsstandortes. Neben der steuerlichen Attraktivität für juristische Personen stehen Standortfaktoren wie ein flexibles Arbeitsrecht, eine stabile Sozialpartnerschaft, die Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften, die Qualität der Berufsausbildung sowie der Bildungs- und Forschungsinstitutionen im Vordergrund. Geplant ist die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für neue Geschäftsfelder für den Finanzdienstleistungssektor, beispielsweise in den Bereichen Multi-Family-Office, Private Equity oder Venture Capital. Für den Produktionssektor sollen Industrie- und Gewerbezonen geschaffen werden, die so aufbereitet sind, dass sie ohne Verzögerungen von Investoren genutzt werden können.
Gründung von Unternehmen innerhalb von zehn Tagen
Liechtenstein ist laut der Vision «Futuro» auf dem Weg, sich zu einem führenden Wirtschaftsstandort zu entwickeln, der nicht nur der Industrie und dem Finanzplatz, sondern auch den lokalen Klein- und Mittelunternehmen (KMU) hervorragende Standortbedingungen bieten kann. Neben einem attraktiven Fiskalklima und den Erleichterungen für den Arbeitsmarkt bei der Rekrutierung von hoch qualifizierten Arbeitskräften zählt zu den Standortfaktoren ein effizienter Verwaltungsapparat, der sich als Serviceanbieter für die Wirtschaft versteht. Das Ressort Wirtschaft der Regierung hat sich für die Einführung des Systems «Verwaltungsleistungen aus einer Hand» entschlossen. Die Vorteile der modernen Kommunikationsmittel werden dabei kombiniert mit einer effektiven Verwaltungstätigkeit: Für die Unternehmer resultierten eine einheitliche Anlaufstelle und die Unabhängigkeit des Bearbeitungsortes anstelle mehrfacher Eingaben oder Gänge zu den betroffenen Amtsstellen. Entstanden ist das System «One-Stop-Shop» mit einem Internet-Hochleistungsportal und der damit verbundenen Verkürzung der Kommunikationsabläufe und der Fristen für Erlangung einer Bewilligung. Damit konnten eine Verkürzung der Kommunikationsabläufe und eine raschere Erledigung der einzelnen Ablaufschritte erreicht werden – innerhalb von zehn Tagen kann die Gründung eines Unternehmens vollzogen werden.
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