Liechtenstein bleibt ein attraktiver Finanzplatz

Gesetzesanpassungen und internationale Abkommen sollen Zukunft sichern


(publiziert 2008)

Das Fürstentum Liechtenstein hat in den letzten Jahren gezielt daran gearbeitet, seinen Finanzplatz in das europäische Regulierungsumfeld einzubinden. Als zwar kleiner, aber breit diversifizierter und international vernetzter Wirtschaftsstandort erfüllt Liechtenstein heute insbesondere in der Rechtsanwendung und in der Aufsicht über den Finanzplatz internationale Standards. Durch die bisherigen und künftigen Bemühungen soll die Zukunft dieses für die liechtensteinische Volkswirtschaft wichtigen Wirtschaftszweiges langfristig abgesichert werden.

Das Fürstentum Liechtenstein verfügt im internationalen Vergleich über einen hohen Wohlstand. Mit rund 100’000 Franken liegt das Pro-Kopf-Einkommen deutlich über allen andern europäischen Ländern, der Staat verfügt über ansehnliche Reserven und die Arbeitslosenquote liegt unter 3 Prozent.

Die Wirtschaft ist – entgegen anderslautenden Vermutungen – sehr breit diversifiziert. Eine hoch spezialisierte Industrie agiert weltweit und exportiert 98 Prozent ihrer Produkte. Mehrere liechtensteinische Unternehmen sind Marktführer in ihrem Spezialgebiet. In Liechtensteins Industrie erarbeiten knapp 45 Prozent der Beschäftigten rund 40 Prozent der Bruttowertschöpfung des Landes.

Bedeutung des Finanzsektors
Auch der Finanzsektor leistet einen wichtigen Beitrag zum Wohlstand: Zwar beschäftigt er lediglich 15 Prozent aller Arbeitnehmer, doch erbringt er knapp 30 Prozent der Wertschöpfung und finanziert darüber hinaus rund 40 Prozent des Staatshaushalts. Rechnet man auch die vom Finanzplatz abhängigen Branchen, wie das Bauwesen, die Gastronomie und die verschiedenen Zulieferer dazu, wird die vom Finanzplatz abhängige Steuerleistung deutlich höher.
Angesichts dieser Wirtschafts- und Ertragsstruktur ist es klar, dass der Staat alles daran setzt, die Grundlagen des Wohlstands zu erhalten und durch nachhaltiges Wachstum zu sichern.

Liechtenstein in Europa integriert
Seit 1995 ist Liechtenstein Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), zu dem auch sämtliche EU-Staaten sowie Norwegen und Island gehören. Aufgrund der Verpflichtungen aus dieser Mitgliedschaft hat Liechtenstein seither rund 5000 EU-Richtlinien übernommen und in nationale Gesetze überführt. Ein grosser Teil dieser Gesetze betrifft die Stärkung und Modernisierung des Finanzplatzes. So wurde zur Bekämpfung der Geldwäsche eine Financial Intelligence Unit (FIU) geschaffen und der gesamte Finanzsektor einer unabhängigen Finanzmarktaufsicht (FMA) unterstellt.

Weitere Schwerpunkte waren unter anderem eine Totalrevision des Rechtshilfegesetzes und eine Verschärfung des Sorgfaltspflichtgesetzes, der Erlass eines Gesetzes für Investmentunternehmen sowie die Übernahme der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID), die einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten bietet.

Internationale Zusammenarbeit
Gleichzeitig wurde die internationale Zusammenarbeit durch den Abschluss verschiedener Abkommen gestärkt:
  • Im Jahr 2002 wurde zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und den Vereinigten Staaten ein Rechtshilfeabkommen abgeschlossen, das dem Schutz der internationalen Finanzmärkte vor Terror, organisiertem Verbrechen und Wirtschaftskriminalität dient.
  • Im Jahr 2005 trat ein Abkommen zwischen Liechtenstein und der EU betreffend die Zinsbesteuerung in Kraft. Seither erhebt Liechtenstein auf Zinszahlungen an Personen mit Wohnsitz in einem EU-Land einen Steuerrückbehalt, der zu 75 Prozent ans jeweilige Wohnsitzland fliesst.
  • Ebenso hat Liechtenstein mit der EU ein Abkommen über seine Beteiligung an den Schengen/Dublin-Vereinbarungen ausgehandelt. Die Inkraftsetzung steht bevor.

IWF lobt Liechtenstein

Die Bemühungen Liechtensteins, seine nationalen Gesetze an hohe internationale Standards anzupassen – viele sind die höchsten innerhalb der EU! – und die internationale Kooperation im Finanzsektor zu stärken, sind nicht unbeachtet geblieben. Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat in den Jahren 2002 und 2007 in Liechtenstein Assessments über die Qualität des Finanzplatzes durchgeführt und dem Land ein hervorragendes Zeugnis ausgestellt.

Auswirkungen des EWR-Beitritts
Der Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum hat dem Finanzsektor neue Möglichkeiten eröffnet:
  • Dank der Einheitslizenz für Banken können sich EWR-Banken in Liechtenstein ansiedeln und liechtensteinische Banken Niederlassungen im EWR errichten. Heute sind in Liechtenstein 16 Banken tätig, die ein Kundenvermögen von über 200 Milliarden Franken betreuen.
  • Durch den EWR wurde auch der Aufbau eines Versicherungsstandorts möglich. Ein 1996 erlassenes Versicherungsaufsichtsgesetz schuf vorteilhafte Rahmenbedingungen für Lebens-, Schadens- und Rückversicherungsunternehmen. Heute sind in Liechtenstein 37 Versicherungsgesellschaften mit einem Prämienvolumen von knapp 7 Milliarden Franken tätig; 96 Prozent davon entfallen auf Lebensversicherungen.
  • Auch als Fondsstandort hat die Bedeutung Liechtensteins zugenommen. 2007 boten 303 inländische und 246 ausländische Fonds ihre Produkte an; sie verwalteten ein Kundenvermögen von 30 Milliarden Franken.
  • Schliesslich hat auch die Schaffung eines Vermögensverwaltungsgesetzes neue Möglichkeiten eröffnet. 2007 waren in Liechtenstein 90 Gesellschaften mit einem betreuten Kundenvermögen von über 21 Milliarden Franken tätig.

Reform des Finanzplatzes geht weiter
Liechtenstein hat im Jahr 2000 die Reform seiner Finanzdienstleistungsbranche in Angriff genommen. Seither wurden zahlreiche Gesetzesvorhaben realisiert und wichtige internationale Abkommen geschlossen, welche die Position Liechtensteins gestärkt und seine Reputation als Finanzplatz gefestigt haben. Der Reformprozess geht aber weiter:
  • Ein wichtiges Element der Reform bildet ein kürzlich verabschiedetes neues Stiftungsrecht, in dem die Rechte und Pflichten des Stifters und der Begünstigten neu geregelt und Stiftungen einer neu geschaffenen Stiftungsaufsicht unterstellt wurden.
  • Ein zweiter Schwerpunkt ist die Revision des Steuergesetzes, mit dem die Attraktivität Liechtensteins als Wirtschafts- und Finanzstandort untermauert und langfristig gesichert werden soll. Es knüpft an die bisherige Tradition eines günstigen und wettbewerbsfähigen Steuersystems an, wird aber auch die rechtlichen Verpflichtungen aus der EWR-Mitgliedschaft berücksichtigen.
  • Drittes Element ist schliesslich das in seiner Substanz bereits ausgehandelte Betrugsabkommen mit der Europäischen Union. Der im Abkommen definierte Betrugsbegriff deckt grundsätzlich alle Delikte im Zusammenhang mit indirekten Steuern ab.

Starker Schutz der Privatsphäre
Weiterhin unbestritten ist der Schutz der Privatsphäre und des Eigentums. Liechtensteins Wirtschaftssystem bietet Anreize zur privaten Leistungserbringung und überbindet dem Individuum und den Unternehmen grosse Verantwortung für das Funktionieren von Gesellschaft und Wirtschaft. Daraus ergibt sich ein weitgehender Schutz der Privatsphäre – zu der auch das Bankkundengeheimnis gehört.

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Mit FUTURO in die Zukunft
Unter dem Namen Futuro hat das Fürstentum Liechtenstein eine Vision für die Zukunft des Finanzplatzes erarbeitet, die nicht nur die Bedürfnisse der Finanzbranche berücksichtigt, sondern von einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung ausgeht. Ziel ist die langfristige Sicherung eines nachhaltigen Wachstums.

Die Vision basiert auf den traditionellen Stärken des Finanzplatzes und setzt den Fokus auf das Private Wealth Management. Man will stärker als bisher die Chancen aus der Zugehörigkeit zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und zum Schweizer Wirtschaftsraum nutzen.
Darüber hinaus fordert die Vision die Schaffung eines einzigartigen rechtlichen Umfelds, die Befolgung höchster internationaler Standards bei der Rechtsanwendung, den Aufbau eines Pools von erstklassigen Spezialisten sowie eine professionelle internationale Vermarktung des Standorts Liechtenstein.

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Kooperation in Steuerfragen
«Mit dem Abschluss des Betrugsabkommens würden wir uns im Bereich der Kooperation in Steuerfragen auf den gemeinsamen europäischen Nenner begeben. Wir haben unseren Beitrag für den bisherigen Verhandlungserfolg geleistet. (…) Angesichts des internationalen Trends hin zu einer verstärkten Zusammenarbeit in Steuerfragen und der bereits in den letzten Monaten gemachten Kooperationsangebote ist die Zeit gekommen, unser System der Rechts- und Amtshilfe im Bereich der Steuern auf eine neue Grundlage zu stellen. Wir sollten in Zukunft all jenen Staaten eine umfassende Kooperation anbieten, die bereit sind, mit uns sinnvolle Lösungen für die gewachsenen Kundenbeziehungen zu finden und an einer fairen und konstruktiven Zusammenarbeit für die Zukunft interessiert sind.»
S.D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein in seiner Ansprache zum Staatsfeiertag am 15. August 2008


«Die Politik der Liechtensteinischen Regierung war und ist es, Liechtenstein schrittweise in ein internationales Regelwerk einzubinden, um damit einerseits unsere Souveränität als Mitglied des Europarates, der Vereinten Nationen, der Welthandelsorganisation und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) abzusichern und damit andererseits der liechtensteinischen Wirtschaft den Zugang zu internationalen Märkten zu ermöglichen. (…) Bei der Kooperation zur Ahndung von Delikten, die indirekte Steuern, wie zum Beispiel die Mehrwertsteuer, betreffen, hat Liechtenstein bereits mit dem im Februar unterzeichneten Beitrittsabkommen zum Schengenraum den europäischen Standard übernommen. (…) Für die direkten Steuern, also zum Beispiel die Einkommenssteuer, bedeutet das im Juni dieses Jahres in der Substanz verhandelte Abkommen vollumfängliche Rechts- und Amtshilfe in Fällen von Steuerbetrug und ähnlichen Delikten.»
Regierungschef Otmar Hasler und Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher in einem Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 9. August 2008

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F.L. TRENDS
In einer im Auftrag der Regierung des Fürstentums Liechtenstein erstellten Studie wurde die wirtschaftliche Entwicklung seit dem Jahr 2000 analysiert. Die Hauptergebnisse der Studie besagen Folgendes:
  • Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) stagnierte in den Jahren 2001 und 2002 und war 2003 und 2004 sogar leicht rückläufig. Erst das Jahr 2005 brachte eine Erholung.
  • Das Volkseinkommen hat sich zwischen 2000 und 2005 um 6 Prozent reduziert. Der Hauptgrund liegt vor allem im markanten Rückgang der Vermögenszuflüsse aus dem Ausland sowie im Anstieg der Löhne der Zupendler, durch die Vermögen abfliesst. Betrachtet man das Vermögen der Haushalte ohne diese Einflüsse, ist ein Zuwachs von 14 Prozent zu verzeichnen.
  • Das Beschäftigungswachstum in der liechtensteinischen Wirtschaft hält an; zwischen 2000 und 2006 stieg die Zahl der Arbeitsplätze um 13 Prozent.
  • Der Exportüberschuss beträgt zurzeit 42’000 CHF pro Kopf der Bevölkerung; zwischen 2000 und 2007 konnten die Exporte um 37 Prozent gesteigert werden.
  • Mit einem Nettovermögen von 60’000 CHF pro Kopf befinden sich die öffentlichen Haushalte in einer komfortablen Situation.
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Am 29. Oktober 2008 wurde zwischen Liechtenstein und den USA ein neues Abkommen über den Austausch von Steuerinformationen paraphiert. Es gewährleistet ab dem Steuerjahr 2009 einen Informationsaustausch bei einem nach US-Recht begründeten Verdacht auf Steuerdelikte von US-Steuerpflichtigen mit Vermögenswerten in Liechtenstein. Es handelt sich nicht um einen automatischen Informationsaustausch, sondern um einen Austausch nach genau definierten Kriterien.
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Zur Verstärkung der wirtschaftlichen und kulturellen Präsenz in Deutschland hat das Fürstentum Liechtenstein zusätzlich zur Botschaft in Berlin zwei Honorarkonsulate errichtet. Das erste wurde am 17. Oktober in Frankfurt am Main eröffnet, die Eröffnung des zweiten in München erfolgte am 6. November 2008.



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