Optimierte Rahmenbedingungen am Finanzplatz Liechtenstein
Investoren profitieren von neuem Gesetz über Investmentunternehmen
(publiziert 2005)
Am 1. September 2005 ist in Liechtenstein das völlig überarbeitete Gesetz über Invest-mentunternehmen in Kraft getreten. Es regelt die Organisation und die Geschäfte von Investmentunternehmen und bezweckt insbesondere eine Erweiterung des Anlegerschutzes. Damit unterstreicht der Finanzplatz Liechtenstein seine Bestrebungen, höchste Qualität und Sicherheit für Investoren zu bieten. Dank der permanenten Anstrengungen zur laufenden Verbesserung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen für Finanzdienstleistungen hat sich Liechtenstein in den letzten Jahren international erfolgreich als Fondsplatz, Bankenplatz und Versicherungsstandort etabliert. Investoren profitieren heute von einem breit gefächerten Angebot an Finanzprodukten und -dienstleistungen.
Das erste Gesetz über Investmentunternehmen (IUG) wurde bereits 1996 geschaffen. Es war eine direkte Folge des Beitritts Liechtensteins zum EWR im Jahr 1995. Seither partizipiert Liechtenstein – zusammen mit den beiden EFTA-Staaten Norwegen und Island – vom grossen, nach der Osterweiterung inzwischen 25 Länder und rund 450 Millionen Menschen umfassenden gemeinsamen Binnenmarkt der EU mit dem freien Verkehr für Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital.
Aufschwung als Fondsstandort
Die Mitgliedschaft im EWR führte zu einem beispiellosen Aufschwung für den Finanz-dienstleistungssektor. Zu verdanken ist er u.a. der Tatsache, dass Liechtenstein durch den EWR die Möglichkeit erhielt, sich als Fondsstandort zu etablieren. Grundlage dafür bildete das 1996 erlassene IUG, das nun überarbeitet wurde und in seiner Neufassung seit dem 1. September 2005 in Kraft ist. Anlass für die Überarbeitung waren zwei neue EU-Richtlinien, die Liechtenstein aufgrund seiner EWR-Mitgliedschaft übernehmen und in nationales Recht überführen musste. Es ging dabei um eine Harmonisierung neuer Investment-möglichkeiten, die Gestaltung der Prospekte, den Vertrieb von Fonds-produkten, den Anlegerschutz sowie um Bestimmungen über Bewilligung, Geschäftsführung und Aufsicht von Investmentunternehmen.
Parallel zur Neufassung des IUG hat die Finanzmarktaufsicht Regeln für das Wohlver- halten der Verwaltungsgesellschaften von Investmentunternehmen erlassen. Diese Regeln dienen als Hilfe zur Interpretation des IUG. Sie sollen zum Schutz des Anlegers beitragen und das Vertrauen in den Fondsplatz Liechtenstein zusätzlich stärken.
Der Erfolg im Fondsgeschäft lässt sich mit ein paar wenigen Zahlen belegen: Betrugen die in Liechtenstein verwalteten Fondsvermögen im Jahre 1996 noch 409 Millionen Schweizer Franken, weist das Fonds-volumen gegen Ende 2005 einen Bestand von rund 19 Milliarden Schweizer Franken auf. Ende 2004 waren in Liechtenstein 141 inländische und 208 ausländische Investmentunternehmen zum Vertrieb ihrer Produkte zugelassen.
Vorteile für den Bankenplatz Liechtenstein
Vom freien Zugang zum europäischen Binnenmarkt profitierten aber nicht nur die Investmentunternehmen, sondern auch die Banken. Während 1995 beim EWR-Beitritt Liechtensteins lediglich fünf Banken ihre Dienste anboten, so ist ihre Zahl inzwischen auf 15 geklettert. Die Gesamtbilanzsumme erhöhte sich von damals 24,3 Milliarden bis Ende 2004 auf 34,2 Milliarden Schweizer Franken. Noch eindrücklicher ist das Wachstum der betreuten Kundengelder, die von 56,1 Milliarden auf 107 Milliarden Schweizer Franken anstiegen.
Die Banken profitieren unter anderem von der Einheitslizenz, die es Banken aus dem EWR ermöglicht, Niederlassungen in Liechtenstein zu eröffnen, gleichzeitig aber auch den liechtensteinischen Banken den Weg in den EWR frei machte. Gemäss dem Prinzip der Herkunftsland-kontrolle unterstehen Bank-Niederlassungen in einem EWR-Land der Bankenaufsicht des jeweiligen Herkunftslandes.
Aufbau eines Versicherungsstandorts
Vor dem EWR-Beitritt waren in Liechtenstein ausschliesslich Agenturen schweizerischer Versicherungsgesellschaften tätig. Durch den EWR wurde auch der Aufbau eines Versicherungsstandorts möglich, der für den Finanzplatz Liechtenstein zu einem weiteren, wichtigen Standbein wurde. Voraussetzung bot das Versicherungsaufsichts- gesetz, das 1996 erlassen wurde und vorteilhafte Rahmenbedingungen für Lebens-, Schadens- und Rückversicherungsunternehmen schuf.
Derzeit gibt es in Liechtenstein 31 Versicherungsgesellschaften, die von Liechtenstein aus den gesamten EWR, sowie – aufgrund eines Versicherungsabkommens zwischen beiden Ländern – auch die Schweiz bedienen. Im Gegenzug konnten die schweizerischen Versicherungen ihre Agenturen in Liechtenstein in Niederlassungen umwandeln.
Das Geschäftsvolumen und die Wachstumsraten der Versicherungs-branche sind beachtlich: 2003 wurden rund 1,4 Milliarden Schweizer Franken Bruttoprämien eingenommen, 120 Prozent mehr als im Vorjahr. 2004 betrug das Prämienvolumen bereits 2,5 Milliarden Schweizer Franken. Der Hauptanteil davon entfiel in beiden Jahren auf die mit einem Anteil von über 90 Prozent weitaus bedeutendste Sparte der Lebensversicherungen, die auch für ausländische Anleger interessante Möglichkeiten bietet.
Bestimmungen zum Schutz des Finanzplatzes verschärft und Aufsicht verstärkt
Die starke Diversifikation der Finanzdienstleistungen brachte seit den neunziger Jahren eine markante Ausweitung des Geschäftsvolumens sowie einen deutlichen Anstieg in der Zahl der Anbieter. Die Regierung hat auf diese Entwicklung mit einer Reihe von gesetzlichen Massnahmen reagiert, mit dem Ziel, die Sicherheit des Finanzplatzes zu erhöhen und die Abwehr krimineller Gelder zu verstärken – und dies, ohne irgendwelche Abstriche am Bankgeheimnis zu machen, das nach wie vor einen Eckpfeiler für den Erfolg des Finanzplatzes Liechtenstein darstellt.
Gleichzeitig wurden auch die Wirtschaftspolizei und die staatlichen Aufsichtsbehörden ausgebaut. Am 1. Januar 2005 hat eine unabhängige Finanzmarktaufsicht ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie trägt zur Stabilität des Finanzplatzes und somit auch zum Schutz der internationalen Kundschaft bei.
Der konsequent eingeschlagene Weg zur Förderung von Qualität und Sicherheit am Finanzplatz sowie die Schaffung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde hat Liechtenstein internationale Anerkennung eingebracht, so u.a. vom Internationalen Währungsfonds in Washington oder von der Financial Action Task Force (FATF) der OECD in Paris.
Finanzplatz als wichtiger Pfeiler der Volkswirtschaft
In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Liechtensteins erbringt der Finanzdienstleistungssektor einen Wertschöpfungsanteil von knapp 30 Prozent. Ausserdem entfallen auf ihn 12 Prozent der Arbeitsplätze. Angesichts dieser volkswirtschaftlichen Bedeutung will die Regierung alles daran setzen, den Finanzplatz Liechtenstein auch für die Zukunft zu sichern.
Gleichzeitig haben die Marktteilnehmer mit neuen, innovativen Pro- dukten sowie mit dem Ausbau ihrer Dienstleistungen und Infrastruktur dafür gesorgt, dass das Vertrauen der internationalen Kundschaft gestärkt wurde und dass Liechtenstein im globalen Markt auch künftig als bedeutender Finanzplatz konkurrenzfähig bleiben kann.
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Liechtenstein zehn Jahre im EWR
Seit dem 1. Mai 1995 ist Liechtenstein Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Gleichzeitig ist das Land über den Zollvertrag und das Währungsabkommen wirtschaftlich mit der Schweiz ver- bunden, die einen Beitritt zum EWR bekanntlich abgelehnt hat und mit der EU auf bilateralem Weg Regelungen suchen muss. Damit ist Liechtenstein das einzige Land in Europa, das gleichzeitig zwei Wirtschaftsräumen angehört. Die letzten zehn Jahre bestätigen, dass sich diese doppelte Zugehörigkeit positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung ausgewirkt hat: Die Industrie erhielt einen diskriminier-ungsfreien Zugang zum Binnenmarkt und die Finanzbranche die Möglichkeit zur Diversifikation in neue Produkte.
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Zukunftsperspektiven des Standorts Liechtenstein für Investment-unternehmen
Im Jahr 1998 hat das Fondsvolumen in Liechtenstein die Grenze von 1 Milliarde Franken überschritten, im Jahr 2003 wurde die 10-Milliarden- hürde genommen und heute, im Jahr 2005, liegen 20 Milliarden durch- aus im Bereich der Möglichkeiten. Diese Entwicklung in nur sieben Jahren kann mit Fug und Recht als fulminant bezeichnet werden.
Grundsätzlich lassen sich diese rasanten Zuwächse dadurch erklären, dass durch den Beitritt zum EWR 1995 sehr gute rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen wurden, die im internationalen Kontext bei den Marktteilnehmern hohe Beachtung gefunden haben. Nicht zuletzt haben auch die liechtensteinischen Banken mit der Repatriierung ihrer bis dahin im Ausland domizilierten Anlagekon-struktionen einen wesentlichen Anteil am Wachstum des Fondsplatzes. Viele kleine Fondsanbieter, die die europäisierte Plattform kennen und schätzen gelernt haben, runden das Bild ab.
Nun kommt ein weiterer sehr wichtiger Faktor dazu, der geeignet ist, die Attraktivität des Fondsplatzes zu steigern und entsprechendes Wachstum auszulösen: Das Gesetz über Investmentunternehmen und die dazu gehörende Verordnung (IUG/IUV). Beide wurden an euro- päische Standards angepasst und, die Gunst der Stunde nutzend, total revidiert. Dieses neue Gesetzeswerk beinhaltet die neusten Grundsätze des europäischen Investmentrechts und ist seit September 2005 in Kraft. Es eröffnet für die internationalen Marktteilnehmer Alternativen und bringt zusätzliche Optionen bezüglich der Gestaltung von Anlagefonds sowie für einen weiteren Ausbau eines wettbewerbsfähigen Fondsstandortes Liechtenstein – neben Luxemburg und Irland.
Auf Basis dieser modernen gesetzlichen Plattform ergeben sich in der Zukunft sowohl Möglichkeiten, traditionelle Standardprodukte aufzu- legen und in ganz Europa zu vermarkten als auch Nischen zu nutzen, die vielleicht an den anderen Standorten nicht so ohne weiteres möglich sind. Der Europapass, der Fonds für qualifizierte Anleger oder die gesetzlich geregelten maximalen Fristen bis zur Genehmigung eines Fondsproduktes sind ohne Zweifel Added Values. Diese Punkte sind insbesondere im Vergleich mit der Schweiz sehr wichtig, da das schweizerische Gesetz für Investmentunternehmen derzeit erst im Entstehen ist und voraussichtlich erst Ende 2006/Anfang 2007 ver- abschiedet wird.
Wenn neben den umgesetzten rechtlichen Anpassungen auch eine gewisse kontinuierliche Entwicklung der Geld- und Kapitalmärkte gegeben ist, scheint die Zukunft des Fondsstandortes Liechtenstein durchaus rosig.
Matthias Voigt, Präsident
Liechtensteinischer Anlagefondsverband
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F.L. Trends
Am 1. Juli 2005 ist das Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Europäischen Union und Liechtenstein in Kraft getreten. Es sieht die Besteuerung von grenzüberschreitenden Zinszahlungen an natürliche Personen vor, die ihren Wohnsitz in einem EU-Land haben, sofern diese Zinszahlungen durch eine Zahlstelle in Liechtenstein erfolgen. Weitere Details zum Abkommen finden Sie in F.L. Trending, Ausgabe 2004 (www.seeger.li).
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Am 19. Juni 2005 ist das Währungsabkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein 25 Jahre alt geworden. Liechtenstein hatte den Schweizer Franken 1924 nach Abschluss des Zollvertrags einseitig als offizielle Währung eingeführt. Im Jahre 1980 einigten sich die Schweiz und Liechtenstein, die Währungsunion staatsvertraglich zu regeln. Liechtenstein konnte damit seinen Wunsch, Teil des schweizerischen Währungsgebietes zu bleiben, absichern. Heute sind Zollvertrag und Währungsabkommen tragende Säulen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit beider Länder.
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Liechtensteins Wirtschaft wächst. Im ersten Halbjahr 2005 haben die von der Mehrwertsteuer erfassten Umsätze um 9 Prozent zugenommen, die Zahl der Arbeitsplätze stieg um 0,5 Prozent und die Industrieexporte erhöhten sich um 1,9 Prozent.
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